LÖSUNGSMITTEL ZUM ENTFETTEN VON A3
VAKUUM-GERÄTEN
MIT RECYCLING
NEUTRALENE® 1089 AM MODIFIZIERTE ALKOHOLE
FLAMMPUNKT VC ISO 2719 66° C DESTILLATIONSBEREICH ISO 3405 bei atmosphärischem Druck 182°C - 190°C Analyseprotokoll erhältlich auf Anfrage 21/026530 LC GC-FID DIN/EN 1699
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Jacques P. TARDIF Technischer Leiter
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Entfettungsanlagen mit Lösungsmitteln des Typs A3 wurden entwickelt, um auf die toxischen Eigenschaften von chlorierten Lösungsmitteln zu reagieren, die als krebserregend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend (CMR) eingestuft sind. Um jegliches Gesundheitsrisiko für die Mitarbeiter auszuschließen, sind die Geräte geschlossen. Unter Vakuum können sie den Destillationsendpunkt um ca. 30 % senken und ermöglichen schließlich das Recycling von Lösungsmitteln für die Entfettung mit sauberen Produkten.
Die A3-Lösungsmittel sind in drei Familien unterteilt. Kohlenwasserstoffe sie sind alle mit H 304 „Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein" gekennzeichnet. Meistens werden sie zur Verstärkung ihrer Lösekraft mit Glykolethern (Alkoholen) versetzt, die ihrerseits als H315 „Hautreizend Kategorie“ 2 und H319 „Verursacht schwere Augenreizung“ eingestuft sind. Modifizierte Alkohole, die nicht H 304 sind, aber H 315 und H 319 bleiben. Fluorierte Stoffe, deren Zukunft jedoch gemäß der F. Gas-Verordnung ungewiss ist. (Verordnung (EU) Nr. 517/2014) über die Umweltauswirkungen von fluorierten Treibhausgasen mit dem Potenzial zur Erderwärmung. Diese Verordnung wird voraussichtlich mit dem „Ecocide"-Gesetzentwurf weiter verschärft.
Um die mit den ersten beiden Familien verbundenen Gesundheitsrisiken zu beseitigen, stehen den Nutzern (häufig durch Vermietung) Verpackungen zur Verfügung, die so konzipiert sind, dass kein mögliches Kontaktrisiko besteht.
NEUTRALENE 1089 AM fällt unter die Gruppe der modifizierten Alkohole und wurde entwickelt, um: Das erste Entfettungslösungsmittel ohne Gefahrenpiktogramm zu sein: - Wegfallen von Sicherheitsverpackungen - Verstärkte Lösekraft, die eine Verwendung bei Hitze, aber auch in Heiß- und Kaltreinigungsgeräten ermöglicht, wodurch die Verwendung in klassischen Entfettungsanlagen mit Lösungsmitteln, Tauchbecken, mit rotierenden oder verschiebbaren Körben, in Ultraschallbehältern mit piezoelektrischen oder magnetostriktiven Generatoren erweitert wird, - Starke Dekantierfähigkeit von Mineralölen aufgrund des Dichteunterschieds. - Lagerung im Freien erlaubt, ohne Retention. Die Pflicht zur Retention unterliegt dem Arbeitsgesetzbuch Art R 4412 und dem ICPE-Code. |
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